Allgemeine Geschäftsbedingungen
ARTIKEL 1. | DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe, die jeweils mit einem Großbuchstaben beginnen, in der nachstehenden Bedeutung verwendet.
- BUTSER: der Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ansässig in Hegdambroek 1021, 6546 VC in Nijmegen, eingetragen im Handelsregister unter der IHK-Nummer 91490502.
- Kunde: jede natürliche oder juristische Person, mit der BUTSER einen Vertrag geschlossen hat oder beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen.
- Verbraucher: ein Kunde, natürliche Person, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt.
- Parteien: BUTSER und der Kunde
- Vertrag: jede Vereinbarung zwischen den Parteien, im Rahmen derer sich BUTSER gegenüber dem Kunden zur Lieferung von Produkten verpflichtet.
- Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der zwischen BUTSER und einem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit von BUTSER und dem Verbraucher geschlossen wird und bei dem bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden, wie im Falle eines Vertrags, der von einem Verbraucher über den Webshop geschlossen wird. Ein Vertrag ist somit kein Fernabsatzvertrag, wenn BUTSER dabei kein organisiertes System für den Fernabsatz verwendet, zum Beispiel, wenn der Verbraucher die Kontaktdaten von BUTSER im Internet oder in einem Telefonbuch sucht und telefonisch einen Vertrag schließt.
- Webshop: butser.nl.
- Produkte: die im Rahmen eines Vertrags von BUTSER an den Kunden zu verkaufenden und zu liefernden Sachen, wozu unter anderem, aber nicht ausschließlich, lose Schraubendreher-Bits und Schraubendreher-Bits in Haltern gehören können.
- Schriftlich: schriftliche Kommunikation, Kommunikation per E-Mail oder jede andere Art der Kommunikation, die in Anbetracht des Stands der Technik und der im Geschäftsverkehr geltenden Auffassungen als gleichwertig angesehen werden kann.
ARTIKEL 2. | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von BUTSER, jeden Vertrag und alle daraus zwischen den Parteien resultierenden Rechtsbeziehungen.
- Die Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.
- Von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur ausdrücklich und schriftlich abgewichen werden. Sofern und soweit das, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben, von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht, gilt das, was die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
- Die Zerstörung oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages als solchen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall sind die Parteien verpflichtet, sich im gegenseitigen Einvernehmen zu beraten, um eine Ersatzregelung für die betroffene Bestimmung zu treffen. Dabei wird Ziel und Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt.
ARTIKEL 3. | ANGEBOT UND ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
- Jedes Angebot von BUTSER ist freibleibend und unter dem Vorbehalt ausreichender Verfügbarkeit der angebotenen Produkte. BUTSER kann sein Angebot sofort, jedenfalls so bald wie möglich nach Annahme durch den Kunden, widerrufen. Sollte in einem solchen Fall bereits eine Zahlung durch den Kunden erfolgt sein, sorgt BUTSER so bald wie möglich für eine Rückzahlung.
- Offensichtliche Fehler, Irrtümer und Schreibfehler in einem Angebot von BUTSER binden BUTSER nicht.
- Jeder Vertrag kommt, unbeschadet der Bestimmung in Absatz 1, in dem Moment zustande, in dem das Angebot von BUTSER auf die dafür vorgesehene Weise vom Kunden angenommen wurde.
- Wurde der Vertrag über den Webshop geschlossen, wird der Vertragsabschluss, unbeschadet der Bestimmung in Absatz 1, so bald wie möglich von BUTSER per E-Mail bestätigt.
- Legt BUTSER dem Kunden nach einem mündlich geschlossenen Vertrag eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, gilt diese Bestätigung als richtig und vollständig den Vertrag wiedergebend, es sei denn, der Kunde hat diesbezüglich innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Bestätigung begründet und schriftlich beanstandet.
ARTIKEL 4. | WIDERRUFSRECHT BEI FERNABSATZVERTRÄGEN
- Der Verbraucher kann einen Fernabsatzvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Produkte ohne Angabe von Gründen widerrufen.
- Der Verbraucher kann den Fernabsatzvertrag widerrufen, indem er BUTSER per E-Mail oder unter Verwendung des von BUTSER bereitgestellten Muster-Widerrufsformulars einen Antrag stellt. So bald wie möglich, nachdem BUTSER über die Absicht des Verbrauchers, den Fernabsatzvertrag zu widerrufen, informiert wurde und sofern die Bedingungen dieses Artikels erfüllt sind, wird BUTSER den Widerruf des Fernabsatzvertrags per E-Mail bestätigen.
- Der Verbraucher muss während der in Absatz 1 genannten Frist sorgfältig mit den zurückzusendenden Produkten und deren Verpackung umgehen. Der Verbraucher darf die zurückzusendenden Produkte nur in dem Maße handhaben und inspizieren, wie es zur Feststellung der Art und Eigenschaften der Produkte erforderlich ist. Der Ausgangspunkt hierbei ist, dass der Verbraucher die Produkte nur so handhaben und inspizieren darf, wie er es in einem physischen Geschäft tun dürfte.
- Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so sendet er die Produkte unbeschädigt, mit allem mitgelieferten Zubehör und in Originalzustand und -verpackung an BUTSER zurück. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Verbrauchers.
- Der Verbraucher haftet für die etwaige Wertminderung der zurückgesandten Produkte, die auf eine Art und Weise des Umgangs mit den Produkten zurückzuführen ist, die über das gemäß Absatz 3 zulässige Maß hinausgeht. BUTSER ist berechtigt, diese Wertminderung dem Verbraucher in Rechnung zu stellen, gegebenenfalls durch Verrechnung mit der vom Verbraucher bereits erhaltenen Zahlung. Ist die Wertminderung so hoch, dass die Produkte vernünftigerweise nicht mehr für den Weiterverkauf vorbereitet werden können, schuldet der Verbraucher den vollen Kaufpreis.
- Die Rücksendung der zurückzusendenden Produkte muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, nachdem der Verbraucher den Fernabsatzvertrag gemäß Absatz 2 widerrufen hat.
- Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung der Produkte, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass diese Kosten von BUTSER getragen werden.
- BUTSER erstattet dem Verbraucher die gegebenenfalls bereits von ihm erhaltene Zahlung, abzüglich eventueller Wertminderungen, so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Widerruf des Fernabsatzvertrags, vorausgesetzt, die Produkte wurden von BUTSER zurückerhalten oder der Verbraucher hat nachgewiesen, dass die Produkte tatsächlich zurückgesandt wurden. Wird das Widerrufsrecht nur hinsichtlich eines Teils der Bestellung ausgeübt, kommen eventuell vom Verbraucher ursprünglich bezahlte Versandkosten nicht für eine Rückerstattung in Frage.
ARTIKEL 5. | FRISTEN
- BUTSER bemüht sich, die eventuell vereinbarte Lieferfrist einzuhalten, doch ist diese Frist lediglich eine indikative, nicht-bindende Frist. Der Verzug von BUTSER tritt erst ein, nachdem der Kunde BUTSER schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei in dieser Verzugserklärung eine angemessene Frist zur Erfüllung genannt wurde und BUTSER nach Ablauf der letztgenannten Frist immer noch mit der Erfüllung in Verzug ist.
- Der Verzug von BUTSER berechtigt den Kunden zur Kündigung des Teils des Vertrages, auf den sich der Verzug bezieht, niemals jedoch zu einem Anspruch auf zusätzlichen Schadensersatz.
ARTIKEL 6. | UNTERSUCHUNG, MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG UND KONFORMITÄT
- Der Kunde hat zum Zeitpunkt der Lieferung, oder jedenfalls unmittelbar danach, zu prüfen, ob Art und Menge der Produkte dem Vertrag entsprechen. Entsprechen Art und/oder Menge der Produkte nach Ansicht des Kunden nicht dem Vertrag, hat er dies BUTSER unverzüglich mitzuteilen. Werden die Produkte (beim Abschluss des Vertrages) am Standort von BUTSER geliefert, so wird davon ausgegangen, dass Art und Menge der Produkte dem Vertrag entsprechen, wenn die Produkte vom oder im Namen des Kunden mitgenommen wurden.
- Mängelrügen bezüglich zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise nicht sichtbarer oder anderweitig nicht erkennbarer Mängel müssen innerhalb von fünf Tagen, nachdem der Kunde Kenntnis vom Mangel erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen, schriftlich bei BUTSER eingereicht werden.
- Abweichend von den Bestimmungen der vorstehenden Absätze dieses Artikels kann ein Verbraucher sich nicht mehr darauf berufen, dass das im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs Gelieferte dem Vertrag nicht entspricht, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung des Mangels diesbezüglich bei BUTSER gerügt hat.
- Rügt der Kunde nicht rechtzeitig und entsprechend den Bestimmungen der vorstehenden Absätze, so entsteht für BUTSER aus einer solchen Rüge des Kunden keinerlei Verpflichtung.
- Auch wenn der Kunde rechtzeitig rügt, bleibt seine Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung an BUTSER bestehen, es sei denn, das Gesetz steht dem zugunsten des Verbrauchers zwingend entgegen.
- BUTSER gibt keine Garantie für die Produkte, wobei dies die zwingenden gesetzlichen Rechte und Ansprüche, die Verbraucher im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufs gegenüber BUTSER geltend machen können (Konformität), unberührt lässt.
- Ein auf Nonkonformität basierender Anspruch erlischt in jedem Fall, wenn ein Mangel des gelieferten Produkts auf eine nach der Lieferung von außen kommende Ursache oder einen anderen Umstand zurückzuführen ist, der nicht BUTSER oder seinem Zulieferer zuzurechnen ist. Darunter fallen nicht-limitativ Mängel infolge äußerer Beschädigung, natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer oder unfachmännischer Behandlung und unsachgemäßer oder unfachmännischer Installation.
- Im Falle eines berechtigten Anspruchs des Verbrauchers auf Nonkonformität hat der Verbraucher Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Ergänzung des Fehlenden. Für die Ausübung dieser Rechte dürfen dem Verbraucher keine Kosten in Rechnung gestellt werden. BUTSER wird innerhalb einer angemessenen Frist an der Nachbesserung, dem Ersatz bzw. der Ergänzung des Fehlenden mitwirken.
ARTIKEL 7. | HÖHERE GEWALT
- BUTSER ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag verpflichtet, wenn und solange er durch einen Umstand daran gehindert wird, der ihm nach Gesetz, Rechtsgeschäft oder den im gesellschaftlichen Verkehr geltenden Auffassungen nicht zugerechnet werden kann (höhere Gewalt). Unter höherer Gewalt wird, neben dem, was diesbezüglich in der Gesetzgebung und Rechtsprechung verstanden wird, verstanden: alle von außen kommenden Ursachen, auf die BUTSER keinen Einfluss hat und die die (weitere) Durchführung des Vertrages unmöglich machen oder erheblich erschweren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Epidemien, Pandemien, Brand, Maßnahmen jeglicher Regierung, Transportbeschränkungen, Krieg oder Kriegsgefahr, gewaltsame oder bewaffnete Aktionen, Störungen in Kommunikationsverbindungen oder in Geräten oder Software von BUTSER oder Dritten.
- Soweit die Situation höherer Gewalt die Erfüllung des Vertrages dauerhaft unmöglich macht, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
- Hat BUTSER bei Eintritt der Situation höherer Gewalt bereits teilweise seine Lieferpflichten erfüllt oder kann er nur noch teilweise seinen Lieferpflichten nachkommen, ist BUTSER berechtigt, den bereits gelieferten Teil bzw. den noch lieferbaren Teil des Vertrages gesondert abzurechnen, als handele es sich um einen eigenständigen Vertrag.
- Schäden, die infolge höherer Gewalt entstehen, kommen, unbeschadet des Vorstehenden, niemals für eine Entschädigung in Frage.
ARTIKEL 8. | AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG
- BUTSER ist, wenn die Umstände des Falles dies vernünftigerweise rechtfertigen, berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, oder wenn BUTSER nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die begründeten Anlass zu der Befürchtung geben, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird. Ist die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, bei denen er in Verzug gerät oder in Verzug zu geraten droht, nicht dauerhaft unmöglich, so entsteht die Befugnis zur Kündigung erst, nachdem BUTSER den Kunden schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei in dieser Inverzugsetzung eine angemessene Frist genannt ist, innerhalb derer der Kunde seine Verpflichtungen (noch) erfüllen kann und die Erfüllung nach Ablauf der letztgenannten Frist immer noch ausgeblieben ist.
- Befindet sich der Kunde im Zustand der Insolvenz, hat er (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, wurde eine Beschlagnahme seiner Güter angeordnet oder in Fällen, in denen der Kunde anderweitig nicht frei über sein Vermögen verfügen kann, ist BUTSER berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu kündigen, es sei denn, der Kunde hat bereits ausreichende Sicherheiten für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen geleistet.
- Ferner ist BUTSER berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist oder die unveränderte Aufrechterhaltung desselben vernünftigerweise nicht von ihr verlangt werden kann.
- Der Kunde hat niemals Anspruch auf irgendeine Form von Schadensersatz im Zusammenhang mit dem von BUTSER aufgrund dieses Artikels ausgeübten Aussetzungs- und/oder Kündigungsrecht.
- Soweit der Grund, der zur Aussetzung oder Kündigung des Vertrages geführt hat, dem Kunden zugerechnet werden kann, ist der Kunde verpflichtet, den dadurch BUTSER entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Kündigt BUTSER den Vertrag aufgrund dieses Artikels, so werden alle eventuell noch offenen Forderungen an den Kunden sofort fällig.
ARTIKEL 9. | PREISE, VERSANDKOSTEN & ZAHLUNGEN
- Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, gehen die Versandkosten zu Lasten des Kunden. Bevor ein Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, wird der Gesamtpreis inklusive eventueller Versandkosten angegeben.
- Die Zahlung muss auf eine der von BUTSER angegebenen Weisen, zu dem von BUTSER angegebenen Zeitpunkt oder innerhalb der von BUTSER angegebenen Frist erfolgen. Im Falle einer Vorauszahlung ist BUTSER nicht früher zur Lieferung verpflichtet, als bis die Vorauszahlung von BUTSER eingegangen ist.
- Die Zahlung muss ohne jeglichen Einspruch auf Aussetzung oder Verrechnung erfolgen, soweit das Gesetz dies zugunsten des Verbrauchers nicht zwingend entgegensteht.
- BUTSER ist berechtigt, die dem Kunden zustehende Rechnung ausschließlich per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
- Liquidiert oder überträgt der Kunde sein Unternehmen an Dritte, befindet er sich im Zustand der Insolvenz, hat er (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, wurde eine Pfändung seiner Güter vorgenommen oder kann der Kunde anderweitig nicht frei über sein Vermögen verfügen, so werden die Forderungen an den Kunden sofort fällig.
- Bleibt eine fristgerechte Zahlung aus, so tritt der Verzug des Kunden von Rechts wegen ein. Ab dem Tag, an dem der Verzug des Kunden eintritt, schuldet der Kunde auf den ausstehenden Betrag einen Zinssatz von 2 % pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als voller Monat angesehen wird. Abweichend vom vorstehenden Satz gilt anstelle der dort genannten vertraglichen Zinsen der zum Zeitpunkt des Zahlungsverzugs geltende gesetzliche Zinssatz, wenn der Kunde ein Verbraucher ist.
- Alle angemessenen Kosten, wie gerichtliche, außergerichtliche und Vollstreckungskosten, die zur Eintreibung der vom Kunden geschuldeten Beträge entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
ARTIKEL 10. | HAFTUNG
- Der Kunde trägt den Schaden, der durch Ungenauigkeiten oder Unvollständigkeiten in den von ihm bereitgestellten Daten, jede andere Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden, die sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag ergeben, sowie einen anderen Umstand, der BUTSER nicht zugerechnet werden kann, verursacht wird. Schäden, die auf einen vorgenannten Umstand zurückzuführen sind, berechtigen den Kunden gegenüber BUTSER nicht zu Schadensersatz oder sonstigen Kompensationen.
- BUTSER haftet niemals für Schäden, die infolge unsachgemäßer Verwendung der Produkte oder infolge einer anderen Ursache im Sinne von Artikel 6.7 entstehen.
- BUTSER haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich erlittenen Verlusts, entgangenen Gewinns und Schäden infolge von Betriebsunterbrechungen.
- Sollte BUTSER für einen Schaden haftbar sein, so hat BUTSER jederzeit das Recht, diesen Schaden zu beheben. Der Kunde muss BUTSER hierzu Gelegenheit geben, andernfalls entfällt jegliche Haftung von BUTSER diesbezüglich.
- Die Haftung von BUTSER ist auf die Nachbesserung oder den Ersatz der Produkte beschränkt, auf die sich die Haftung von BUTSER bezieht. Ist eine Nachbesserung oder ein Ersatz nicht möglich, so ist die Haftung von BUTSER auf höchstens den Rechnungswert des Vertrages, oder zumindest des Teils des Vertrages, auf den sich die Haftung von BUTSER bezieht, begrenzt.
- Unbeschadet der Verfallfristen gemäß Artikel 6 beträgt die Verjährungsfrist aller Rechtsansprüche gegen BUTSER ein Jahr. Abweichend vom vorstehenden Satz verjähren den Verbrauchern zustehende Rechtsansprüche, die auf Tatsachen beruhen, die die Behauptung rechtfertigen würden, dass ein Verbrauchsgüterkauf dem Vertrag nicht entspricht, nach Ablauf von zwei Jahren.
- Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs reichen die Einschränkungen dieses Artikels nicht weiter, als dies gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zulässig ist.
- Die Haftungsbeschränkungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von BUTSER oder dessen leitendem Personal verursacht wurde.
ARTIKEL 11. | ALLGEMEINE BESCHWERDEPOLITIK
- Bei BUTSER eingereichte Beschwerden werden innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach deren Eingang bearbeitet. Sollte eine Beschwerde eine längere Bearbeitungszeit erfordern, wird innerhalb der Frist von 14 Tagen eine Empfangsbestätigung mit einem Hinweis darauf, wann der Kunde eine ausführlichere Antwort erwarten kann, zugesandt.
- Sollte die Beschwerde im Rahmen eines Fernabsatzvertrags nicht einvernehmlich gelöst werden können, kann der Verbraucher den Streitfall über die OS-Plattform (europa.eu/consumers/odr/) an die Schlichtungsstelle weiterleiten.
ARTIKEL 12. | EIGENTUMSVORBEHALT
- Alle Produkte bleiben Eigentum von BUTSER, bis der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag vollständig erfüllt hat.
- Außer soweit dies im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs vernünftigerweise als zulässig erachtet werden kann, ist es dem Kunden untersagt, die Produkte, an denen der Eigentumsvorbehalt besteht, zu verkaufen, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
- Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von BUTSER aufzubewahren.
- Sollten Dritte die Produkte, an denen der Eigentumsvorbehalt von BUTSER besteht, pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, BUTSER hierüber unverzüglich zu informieren.
- Bei Verstoß gegen die in diesem Artikel festgelegten Bestimmungen oder bei Weiterlieferung durch den Kunden im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs wird das dem Kunden von BUTSER geschuldete sofort und vollständig fällig.
- Der Kunde erteilt BUTSER oder von BUTSER benannten Dritten die unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich die Produkte, an denen der Eigentumsvorbehalt besteht, befinden, damit BUTSER diese wieder in seinen Besitz nehmen kann. Der Kunde muss BUTSER auf erste Aufforderung alle Informationen zur Verfügung stellen, die zur Ausübung seiner Eigentumsrechte erforderlich sind. Alle im Zusammenhang mit der Ausübung der Eigentumsrechte von BUTSER stehenden angemessenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Hat der Kunde, nachdem die Produkte von BUTSER an ihn geliefert wurden, seine Verpflichtungen erfüllt, lebt der Eigentumsvorbehalt an diesen Produkten wieder auf, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus einem später geschlossenen Vertrag nicht erfüllt.
ARTIKEL 13. | SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- BUTSER ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. In einem solchen Fall wird der Kunde darüber informiert, wobei ihm die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt werden, wonach diese anwendbar sind. Im Falle eines Verbrauchers gilt, dass geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht auf einen bereits zustande gekommenen Vertrag anwendbar sind, wenn und soweit die Änderungen zu seinem Nachteil gereichen.
- Auf jeden Vertrag und alle daraus zwischen den Parteien entstehenden Rechtsbeziehungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
- Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, wenn sie sich optimal bemüht haben, den Streitfall in gegenseitigem Einvernehmen beizulegen.
- Ausschließlich der zuständige Richter innerhalb des Gerichtsbezirks des Gerichts Gelderland wird in erster Instanz zur Kenntnisnahme eventueller rechtlicher Streitigkeiten zwischen den Parteien bestimmt, unbeschadet des Rechts von BUTSER, einen anderen gesetzlich zuständigen Richter zu benennen. Ein Verbraucher ist jedoch berechtigt, innerhalb eines Monats, nachdem BUTSER schriftlich angekündigt hat, vor dem von ihm benannten Gericht zu prozessieren, den gesetzlich zuständigen Richter zu wählen.
